Neue Adresse ab 01.05.2023: Hainstr. 3, 63526 Erlensee
Allgemeine Geschäftsbedingungen des KFZ-Zulassungsdienst Ruth

1. Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen erteilt der Auftraggeber an die Firma H.Ruth den Auftrag für die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, an den Zulassungsdienst Ruth übergeben werden. Zulassungen, die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind vom Auftraggeber trotzdem zu zahlen.

2. Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten.
Die Firma H.Ruth ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten bis sämtliche Forderungen von der Firma H.Ruth gegen den neuen Fahrzeughalter oder den auftraggebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.

3. Eine Haftung seitens der Firma H.Ruth wegen nicht termingerechter Ausführung der Zulassungen und daraus resultierenden Folgeschäden wie z. B. Fahrzeugausfall, entstehende Reisekosten etc. ist ausgeschlossen. Der Firma H.Ruth wird bemüht sein, die Aufträge termingerecht auszuführen, kann hierfür jedoch keine Gewährleistung übernehmen.

4. Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, der durch die Firma H.Ruth zu vertreten ist, ersetzt die Firma H.Ruth die Wiederbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc.

5. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, das die im Fahrzeugbrief ausgedruckte Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler stellt die Firma H.Ruth von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler hat gegenüber der Firma H.Ruth keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. beschlagnahmt werden.

6. Es gelten die Preise der zur Zeit geltenden Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen von der Firma H.Ruth, die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt ist. Abweichend hiervon haben nur im Einzelnen schriftlich gefaßte Sondervereinbarungen Gültigkeit.

7. Ausgestellte Rechnungen von der Firma H.Ruth sind bei der Vorlage sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bargeld oder Verrechnungsschecks dürfen nur von hierzu schriftlich bevollmächtigten Mitarbeitern von der Firma H.Ruth mit befreiender Wirkung für den Kunden entgegen genommen werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Hanau.

9. Mündliche Abreden und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

10. Salvatorische Klausel, sollte eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, berührt dies die anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine ungültige Klausel durch eine gültige Ersatzklausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der unwirksamen Vertragsbedingung am nächsten kommt. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hanau am Main. Stand 19. Juli 2005