Zulassung eines Kfz
Fabrikneues Kfz
Fahrzeugbrief, elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), Personalausweis, oder Reisepass.
Gebrauchtes Kfz (das vorher im Main-Kinzig-Kreis zugelassen war)
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (bzw. Abmeldebescheinigung) elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht) und Abgasuntersuchung, sowie Personalausweis oder Reisepass.
Gebrauchtes Kfz (das vorher nicht im Main-Kinzig-Kreis zugelassen war)
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, die Kennzeichen (bzw. Abmeldebescheinigung) elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht) und Abgasuntersuchung, sowie Personalausweis oder Reisepass.
Ein Kfz das aus dem Ausland kommt (Reimport)
COC-Bescheinigung, sofern ein deutscher Fahrzeugbrief existiert, aber das Fahrzeug noch nicht in Deutschland zugelassen war, Fahrzeugbrief, elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), Personalausweis, oder Reisepass.
Beibehaltung des Kennzeichens bei Verlegung des Wohn- oder Betriebssitzes im Landesbereich (FZV)